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Am Donnerstag, d. 22. Dezember 2011 wird im Thüringer Innenministerium die feierliche Übergabe des Bescheides über die Zuweisung nach § 36 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) zur Förderung der freiwilligen Gemeindefusion erfolgen.
Allerdings sieht der neu angefügte Absatz 4 des § 36 ThürFAG auch vor,
“... , zu viel ausgezahlte Fördermittel sind mit den marktüblichen Zinsen zurückzuzahlen. ”
Dies bedeutet wiederum, dass die Fördermittel mit Zinsen durch uns zurückzuzahlen sind, falls es nicht zur Verabschiedung des notwendigen Gesetzes durch den Landtag zur Fusion unserer beiden Gemeinden kommt.
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