GEMEINDE NOBITZ
Hinweise des Ordnungsamtes
Das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren ( ThürTierGefG) vom 22. Juni 2011 tritt am 01. September 2011 in Kraft.
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG)
Häufig gestellte Fragen zum ThürTierGefG
Vorläufige Liste gefährlicher Tiere im Sinne des §3 Abs. 1 Nr. 1 ThürTierGefG
Formulare:
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Tieres
Anzeige eines Halterwechsels eines gefährlichenTieres
Anzeige einer Obhutüberlassung eines gefährlichen Tieres
Anzeige eines Wohnungswechsels eines gefährlichen Tieres
Anzeige der Mikrochipnummer u. der Haftpflichtversicherung für einen Hund
An-, Abmeldung eines Hundes
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