GEMEINDE NOBITZ

Hinweise des Ordnungsamtes

Das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren ( ThürTierGefG)
 vom 22. Juni 2011 tritt am 01. September 2011 in Kraft.

Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG)
 

Häufig gestellte Fragen zum ThürTierGefG
 

Vorläufige Liste gefährlicher Tiere im Sinne des §3 Abs. 1 Nr. 1 ThürTierGefG
 

Formulare:

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Tieres

Anzeige eines Halterwechsels eines gefährlichenTieres

Anzeige einer Obhutüberlassung eines gefährlichen Tieres

Anzeige eines Wohnungswechsels eines gefährlichen Tieres

Anzeige der Mikrochipnummer u. der Haftpflichtversicherung für einen Hund

An-, Abmeldung eines Hundes

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